MEDIZINRECHT

Die Befassung mit Medizinrecht sowie die Vertretung von Ärzten stellt eine der Spezialkompetenzen unserer Kanzlei dar. 

 

Wir übernehmen sowohl Vertretungen in Haftungs- und Schadenersatzprozessen bei möglichen Fehlbehandlungen vor dem Schiedsgericht und vor Gericht als auch die rechtliche Beratung und Betreuung bei Praxisgründungen samt der Erstellung aller dafür erforderlichen Verträge (wie Kauf- und Mietverträge, Dienstverträge und dergl.), insbesondere auch Vertragserrichtungen bei Gruppenpraxen. 

 

Dr. Aldo Frischenschlager ist zudem Vertrauensanwalt der Ärztekammer für OÖ.