HONORAR

Wir verrechnen unsere Leistungen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den autonomen Honorarkriterien der Rechtsanwälte (AHK). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, in manchen Fällen eine davon abweichende Honorarvereinbarung, wie die Bemessung der Anwaltsleistung nach Zeit zu einem festgelegten Stundensatz (Zeithonorar) oder eines Pauschalhonorares, zu treffen.

 

Zu den im RATG bzw. in den AHK genannten Beträgen werden die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe sowie die Barauslagen verrechnet.

 

Das Rechtsanwaltstarifgesetz sowie die autonomen Honorarkriterien finden Sie unter folgendem Link:

Österreichische Rechtsanwaltskammer – Gesetzestexte