Sonderbedarf

Sonderbedarf ist jener Bedarf, der bei der Ermittlung des Allgemeinbedarfes (Regelbedarfes) eines Kindes bewusst außer Acht gelassen wird. Er ist insbesondere durch Momente der Außergewöhnlichkeit, der Dringlichkeit und der Individualität bestimmt und betrifft inhaltlich hauptsächlich die Erhaltung der Gesundheit, Heilung einer Krankheit oder Persönlichkeits-entwicklung, die Ausbildung und Talentförderung und die Erziehung des Kindes.

 

Sonderbedarf kann zusätzlich zum laufenden Unterhalt konkret bei Anfall eines Aufwandes begehrt werden, wenn er aus dem Regelunterhalt bzw. dem konkret bemessenen Unterhalt nicht bestritten werden kann und auch nicht durch Sozialleistungen von dritter Seite (etwa durch Privatversicherungsleistungen) getragen wird. 

 

So wird etwa für Zahnregulierungen, Brillen, Ausbildungskosten, Internatskosten , Notebooks und Laptops (wenn für die Schule erforderlich), Nachhilfeunterricht (wenn vorrübergehend wegen Schulschwierigkeiten erforderlich), Lese- und Rechtschreib-therapien uvm. Sonderbedarf zugesprochen.

 

Dabei haben sich die Eltern die Kosten des Sonderbedarfes zu teilen, wenn er dem Betreuungsbereich des hauptsächlich betreuenden Elternteiles zuzurechnen ist (wie etwa Internats-kosten, durch die auch die dortige Betreuungsleistung abgegolten wird). Ansonsten schuldet der unterhaltspflichtige Elternteil die Sonderbedarfskosten zur Gänze alleine (wie etwa Nachhilfe-unterricht).